Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Electrolyte GmbH für private Endkunden

1. ALLGEMEINES

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Electrolyte GmbH und privaten Endkunden. Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Fa. Electrolyte GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fa. Electrolyte GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Angebote von der Fa. Electrolyte GmbH sind unverbindlich. Gleiches gilt für Angaben über Spezifikationen und Beschreibungen zu Produkten. Verträge kommen erst mit schriftlicher Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung durch die Fa. Electrolyte GmbH zustande.

Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von der Fa. Electrolyte GmbH noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertrage nach Absendung gebunden. Die Fa. Electrolyte GmbH ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

3. LIEFERUNG

Der Fa. Electrolyte GmbH steht es frei, Änderungen in Konstruktion, Spezifikation sowie optischer Ausführung des Liefergegenstandes zur Verbesserung der Technik oder aufgrund gesetzlicher Forderungen jederzeit durchzuführen. Die gilt auch für den Zeitraum von der Bestellannahme bis zur Auslieferung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Liefergegenstand nicht grundsätzlich oder erheblich geändert wurde und die Änderung dem Auftraggeber zumutbar ist.

Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn dies in der schriftlichen Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wird.

Nicht von der Fa. Electrolyte GmbH zu vertretende endgültige Lieferhindernisse entbinden die Fa. Electrolyte GmbH von der Lieferverpflichtung. Über ein endgültiges Lieferhindernis wird die Fa. Electrolyte GmbH den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, von ihm bereits erbrachte Zahlungen werden zurückerstattet.

Ein Schadenersatzanspruch des Kunden wegen nicht von der Fa. Electrolyte GmbH zu vertretender verspäteter Lieferung oder endgültiger Lieferhindernisse ist ausgeschlossen.

Im Falle einer individuell gefertigten Liefersache sind Rücktritte, ohne dass sie aufgrund begründeter Gewährleistungsansprüche erfolgen, von der Rücksendung ausgeschlossen. Im Falle einer Rücksendung, die nicht im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts erfolgt (siehe auch unsere Widerrufsbelehrung), gehen die Kosten und das Risiko zu Lasten des Käufers. Unfrei zugesandte Lieferungen werden grundsätzlich nicht angenommen und gehen automatisch und kostenpflichtig an den Absender zurück.

4. PREISE UND ZAHLUNGEN

Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung.

Die Preise schließen die gesetzliche Deutsche Umsatzsteuer ein, sofern nicht ausdrücklich andersweitig gekennzeichnet.

Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der Fa. Electrolyte GmbH aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

Zusätzliche Leistungen und Kosten, wie z.B. Verpackungs- und Frachtkosten, werden gesondert berechnet. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Lieferungen der Fa. Electrolyte GmbH ab Werk.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Lieferungen in Nichtmitgliedsstaaten der EU Zollkosten und Einfuhrumsatzsteuer für den Kunden anfallen.

Soweit nicht anders vereinbart ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Alle Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung muss der Fa. Electrolyte GmbH ohne Abzug gutgeschrieben werden.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die der Fa. Electrolyte GmbH aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, bleiben verkaufte Waren Eigentum der Fa. Electrolyte GmbH. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Er darf sie für diese Dauer weder veräußern, noch sonst über das Eigentum verfügen.

6. UNTERSUCHUNGSPFLICHT UND GESETZLICHES MÄNGELHAFTUNGSRECHT (GEWÄHRLEISTUNG)

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Erreicht die Warenlieferung den Kunden mit Versandschäden, die bereits äußerlich erkennbar sind, hat der Kunde sich vom Transportunternehmen eine Schadensbestätigung ausstellen zu lassen.

Jegliche Mängelrüge hat schriftlich und unter Beifügung von Belegen zu erfolgen.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Waren sind ausgeschlossen, wenn der Käufer der Fa. Electrolyte GmbH den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

Fa. Electrolyte ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der Art des Mangels, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) festzulegen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Fa. Electrolyte GmbH nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen oder nicht zweckentsprechenden Benutzung der Ware resultieren.

Die Haftung der Fa. Electrolyte GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstiger Verletzung) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit für garantierte Beschaffenheitsmerkmale wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gewährleistungsansprüche des Kunden, ausgenommen auf Batterien und Akkumulatoren, verjähren in 24 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Für Batterien und Akkumulatoren beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

7. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist der Geschäftssitz von Fa. Electrolyte GmbH.

8. DATENSPEICHERUNG

Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Datenschutzerklärung, welche Bestandteil dieser AGB ist.

9. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER KLAUSELN

Sollte eine Regelung in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit als möglich erreicht. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

Stand: Juni 2014